Gemeinsam wirtschaften, sicher aufgestellt: von der ersten Idee bis zur eingetragenen eG.
Die eingetragene Genossenschaft verbindet die Stabilität einer Kapitalgesellschaft mit der Beweglichkeit einer Gemeinschaft. Mitglieder kommen und gehen, ohne dass ein Notar eingeschaltet werden muss. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Gehaftet wird nur mit dem Vermögen der Genossenschaft. Wir begleiten Sie durch alle Schritte: Konzept, Satzung, Gründungsprüfung, Eintragung und den Alltag danach.
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens drei Mitgliedern. Ihr Zweck ist es, die Mitglieder wirtschaftlich zu fördern, etwa durch gemeinsamen Einkauf, gemeinsame Nutzung von Immobilien oder Maschinen oder gemeinsame Vermarktung. So steht es in § 1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG). Mitglieder können Privatpersonen und Unternehmen sein. Die Genossenschaft ist im Genossenschaftsregister eingetragen, führt den Zusatz „eG“ und gehört einem gesetzlichen Prüfungsverband an, der sie regelmäßig prüft.
Das Gesetz schreibt kein Mindestkapital vor. Die Höhe der Geschäftsanteile legen Sie in der Satzung selbst fest.
Gläubigern haftet nur das Vermögen der Genossenschaft. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder kann die Satzung ausschließen.
Neue Mitglieder treten durch Beitrittserklärung bei. Das macht die eG offen für Wachstum.
Unabhängig von der Zahl der Anteile entscheidet die Gemeinschaft, nicht das größte Kapital.
Ein einzelnes Vorstandsmitglied genügt, ein Aufsichtsrat ist nicht nötig – möglich seit der Reform des Genossenschaftsgesetzes 2006.
Wechsel von Mitgliedern und Nachfolge lassen sich ohne Anteilsverkauf oder Umgründung regeln.
Überschüsse aus dem Geschäft mit Mitgliedern können als Rückvergütung ausgeschüttet werden; nach § 22 KStG sind sie bei der eG als Betriebsausgabe abziehbar.
Die Pflichtprüfung durch den Prüfungsverband schafft Sicherheit für Mitglieder, Banken und Geschäftspartner.
Wir klären Ihre Idee und Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation und prüfen, ob die Genossenschaft die richtige Rechtsform ist. Manchmal ist es eine andere – auch das sagen wir Ihnen.
Wir legen fest, wer gründet und welche Rolle jedes Mitglied hat. Dann entsteht das wirtschaftliche Konzept mit Planrechnung, das der Prüfungsverband für sein Gründungsgutachten braucht.
Wir entwerfen eine Satzung nach § 6 GenG, die zu Ihrem Vorhaben passt: Geschäftsanteile, Organe, Ein- und Austritt, Nachschusspflicht. Den Entwurf stimmen wir vorab mit dem Prüfungsverband ab.
Die Gründungsmitglieder beschließen die Satzung und wählen Vorstand und, falls nötig, Aufsichtsrat. Wir bereiten alle Unterlagen vor und nehmen auf Wunsch teil.
Der Prüfungsverband prüft und erstellt sein Gutachten. Danach wird die eG notariell beim Genossenschaftsregister angemeldet. Mit der Eintragung ist sie rechtsfähig.
Wir helfen bei Konto, Gewerbeanmeldung, steuerlicher Erfassung, Verträgen und Buchhaltung, damit die Genossenschaft vom ersten Tag an arbeitsfähig ist.
| Phase | Was wir für Sie tun |
|---|---|
| 1. Konzeption | Analyse der persönlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage, Gründungskonzept, wirtschaftliches Konzept mit Planrechnung |
| 2. Satzung und Prüfungsverband | Satzungsentwurf nach § 6 GenG, Abstimmung mit dem Prüfungsverband, Antrag auf Mitgliedschaft, Projektskizze für die Gründungsprüfung |
| 3. Gründung und Eintragung | Vorlagen für Gründungsversammlung und Gründungsprüfung, Teilnahme an der Versammlung, Begleitung der Prüfung, Unterlagen für die notarielle Anmeldung |
| 4. Start und Begleitung | Einrichtung des Geschäftsbetriebs und der Finanzbuchhaltung, gesetzlich vorgeschriebene Geschäftsvorlagen, auf Wunsch dauerhafte administrative Begleitung – etwa Generalversammlungen, Mitgliederverwaltung und Vorbereitung der Pflichtprüfung |
Jede Phase ist auch einzeln buchbar. Den Aufwand besprechen wir nach dem Erstgespräch, und Sie erhalten ein individuelles Angebot.
| eG | GmbH | UG (haftungsbeschränkt) | |
|---|---|---|---|
| Gründer | mindestens 3 | ab 1 | ab 1 |
| Mindestkapital | keines gesetzlich | 25.000 € | ab 1 € |
| Haftung | Vermögen der eG | Gesellschaftsvermögen | Gesellschaftsvermögen |
| Stimmrecht | je Mitglied eine Stimme | nach Anteilen | nach Anteilen |
| Gesellschafterwechsel | Beitritt bzw. Kündigung ohne Notar | notarielle Anteilsübertragung | notarielle Anteilsübertragung |
| Externe Prüfung | Pflichtprüfung durch den Prüfungsverband | nur ab bestimmter Größe | nur ab bestimmter Größe |
Mindestens drei. Bis 20 Mitglieder geht es ohne Aufsichtsrat und mit nur einem Vorstand.
Meist einige Monate. Den größten Teil der Zeit nimmt die Gründungsprüfung des Prüfungsverbands ein.
Gesetzlich gibt es kein Mindestkapital. Wir legen die Geschäftsanteile so fest, dass sie zum Vorhaben passen.
Das hängt vom Vorhaben und vom gewünschten Umfang ab. Sie erhalten nach dem Erstgespräch ein individuelles Angebot. Hinzu kommen Kosten für Notar, Register und Prüfungsverband.
Ja, als Sacheinlage oder durch Übertragung. Das planen wir gemeinsam mit Steuerberatung und Notar.
Ja, regelmäßig durch den Prüfungsverband, je nach Größe alle ein oder zwei Jahre.
Es kündigt seine Mitgliedschaft nach den Fristen der Satzung und erhält sein Geschäftsguthaben zurück. Die Genossenschaft besteht weiter.
Ja, auf Wunsch übernehmen wir die laufende administrative Begleitung.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob eine Genossenschaft zu Ihnen passt und welche Schritte nötig sind.
Hinweis: Rechts- und Steuerberatung im Einzelfall erfolgt durch zugelassene Rechtsanwälte und Steuerberater aus unserem Netzwerk.