Genossenschaft gründen

Gemeinsam wirtschaften, sicher aufgestellt: von der ersten Idee bis zur eingetragenen eG.

Die eingetragene Genossenschaft verbindet die Stabilität einer Kapitalgesellschaft mit der Beweglichkeit einer Gemeinschaft. Mitglieder kommen und gehen, ohne dass ein Notar eingeschaltet werden muss. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Gehaftet wird nur mit dem Vermögen der Genossenschaft. Wir begleiten Sie durch alle Schritte: Konzept, Satzung, Gründungsprüfung, Eintragung und den Alltag danach.

Was ist eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens drei Mitgliedern. Ihr Zweck ist es, die Mitglieder wirtschaftlich zu fördern, etwa durch gemeinsamen Einkauf, gemeinsame Nutzung von Immobilien oder Maschinen oder gemeinsame Vermarktung. So steht es in § 1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG). Mitglieder können Privatpersonen und Unternehmen sein. Die Genossenschaft ist im Genossenschaftsregister eingetragen, führt den Zusatz „eG“ und gehört einem gesetzlichen Prüfungsverband an, der sie regelmäßig prüft.

Für wen eignet sich eine Genossenschaft?

Warum eine eG

Die Vorteile auf einen Blick

Kein Mindestkapital

Das Gesetz schreibt kein Mindestkapital vor. Die Höhe der Geschäftsanteile legen Sie in der Satzung selbst fest.

Begrenzte Haftung

Gläubigern haftet nur das Vermögen der Genossenschaft. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder kann die Satzung ausschließen.

Ein- und Austritt ohne Notar

Neue Mitglieder treten durch Beitrittserklärung bei. Das macht die eG offen für Wachstum.

Ein Mitglied, eine Stimme

Unabhängig von der Zahl der Anteile entscheidet die Gemeinschaft, nicht das größte Kapital.

Schlank bei bis zu 20 Mitgliedern

Ein einzelnes Vorstandsmitglied genügt, ein Aufsichtsrat ist nicht nötig – möglich seit der Reform des Genossenschaftsgesetzes 2006.

Kontinuität über Generationen

Wechsel von Mitgliedern und Nachfolge lassen sich ohne Anteilsverkauf oder Umgründung regeln.

Genossenschaftliche Rückvergütung

Überschüsse aus dem Geschäft mit Mitgliedern können als Rückvergütung ausgeschüttet werden; nach § 22 KStG sind sie bei der eG als Betriebsausgabe abziehbar.

Vertrauen durch Prüfung

Die Pflichtprüfung durch den Prüfungsverband schafft Sicherheit für Mitglieder, Banken und Geschäftspartner.

Was Sie vorher wissen sollten. Eine Genossenschaft ist kein Steuersparmodell und kein Briefkasten. Sie muss ihren Förderzweck tatsächlich erfüllen und einen echten Geschäftsbetrieb haben. Die Mitgliedschaft im Prüfungsverband ist Pflicht; Generalversammlung, Jahresabschluss und Prüfung gehören zum Alltag. Diese Pflichten planen wir von Anfang an mit ein, damit die eG nicht nur gegründet, sondern auch dauerhaft gut geführt wird.
Schritt für Schritt

So läuft die Gründung ab

Erstgespräch und Analyse

Wir klären Ihre Idee und Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation und prüfen, ob die Genossenschaft die richtige Rechtsform ist. Manchmal ist es eine andere – auch das sagen wir Ihnen.

Gemeinschaft und Konzept

Wir legen fest, wer gründet und welche Rolle jedes Mitglied hat. Dann entsteht das wirtschaftliche Konzept mit Planrechnung, das der Prüfungsverband für sein Gründungsgutachten braucht.

Satzung

Wir entwerfen eine Satzung nach § 6 GenG, die zu Ihrem Vorhaben passt: Geschäftsanteile, Organe, Ein- und Austritt, Nachschusspflicht. Den Entwurf stimmen wir vorab mit dem Prüfungsverband ab.

Gründungsversammlung

Die Gründungsmitglieder beschließen die Satzung und wählen Vorstand und, falls nötig, Aufsichtsrat. Wir bereiten alle Unterlagen vor und nehmen auf Wunsch teil.

Gründungsprüfung und Eintragung

Der Prüfungsverband prüft und erstellt sein Gutachten. Danach wird die eG notariell beim Genossenschaftsregister angemeldet. Mit der Eintragung ist sie rechtsfähig.

Start des Geschäftsbetriebs

Wir helfen bei Konto, Gewerbeanmeldung, steuerlicher Erfassung, Verträgen und Buchhaltung, damit die Genossenschaft vom ersten Tag an arbeitsfähig ist.

Leistungen

Unsere Leistungen in vier Phasen

PhaseWas wir für Sie tun
1. KonzeptionAnalyse der persönlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage, Gründungskonzept, wirtschaftliches Konzept mit Planrechnung
2. Satzung und PrüfungsverbandSatzungsentwurf nach § 6 GenG, Abstimmung mit dem Prüfungsverband, Antrag auf Mitgliedschaft, Projektskizze für die Gründungsprüfung
3. Gründung und EintragungVorlagen für Gründungsversammlung und Gründungsprüfung, Teilnahme an der Versammlung, Begleitung der Prüfung, Unterlagen für die notarielle Anmeldung
4. Start und BegleitungEinrichtung des Geschäftsbetriebs und der Finanzbuchhaltung, gesetzlich vorgeschriebene Geschäftsvorlagen, auf Wunsch dauerhafte administrative Begleitung – etwa Generalversammlungen, Mitgliederverwaltung und Vorbereitung der Pflichtprüfung

Jede Phase ist auch einzeln buchbar. Den Aufwand besprechen wir nach dem Erstgespräch, und Sie erhalten ein individuelles Angebot.

Rechtsformen

Genossenschaft, GmbH oder UG? Der Vergleich

eGGmbHUG (haftungsbeschränkt)
Gründermindestens 3ab 1ab 1
Mindestkapitalkeines gesetzlich25.000 €ab 1 €
HaftungVermögen der eGGesellschaftsvermögenGesellschaftsvermögen
Stimmrechtje Mitglied eine Stimmenach Anteilennach Anteilen
GesellschafterwechselBeitritt bzw. Kündigung ohne Notarnotarielle Anteilsübertragungnotarielle Anteilsübertragung
Externe PrüfungPflichtprüfung durch den Prüfungsverbandnur ab bestimmter Größenur ab bestimmter Größe
FAQ

Häufige Fragen

Wie viele Mitglieder brauche ich?

Mindestens drei. Bis 20 Mitglieder geht es ohne Aufsichtsrat und mit nur einem Vorstand.

Wie lange dauert eine Gründung?

Meist einige Monate. Den größten Teil der Zeit nimmt die Gründungsprüfung des Prüfungsverbands ein.

Wie viel Geld muss eingebracht werden?

Gesetzlich gibt es kein Mindestkapital. Wir legen die Geschäftsanteile so fest, dass sie zum Vorhaben passen.

Was kostet die Gründung?

Das hängt vom Vorhaben und vom gewünschten Umfang ab. Sie erhalten nach dem Erstgespräch ein individuelles Angebot. Hinzu kommen Kosten für Notar, Register und Prüfungsverband.

Kann ich ein bestehendes Unternehmen oder eine Immobilie einbringen?

Ja, als Sacheinlage oder durch Übertragung. Das planen wir gemeinsam mit Steuerberatung und Notar.

Muss die Genossenschaft geprüft werden?

Ja, regelmäßig durch den Prüfungsverband, je nach Größe alle ein oder zwei Jahre.

Was passiert, wenn ein Mitglied austritt?

Es kündigt seine Mitgliedschaft nach den Fristen der Satzung und erhält sein Geschäftsguthaben zurück. Die Genossenschaft besteht weiter.

Helfen Sie auch nach der Gründung?

Ja, auf Wunsch übernehmen wir die laufende administrative Begleitung.

Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob eine Genossenschaft zu Ihnen passt und welche Schritte nötig sind.

Erstgespräch vereinbaren

Hinweis: Rechts- und Steuerberatung im Einzelfall erfolgt durch zugelassene Rechtsanwälte und Steuerberater aus unserem Netzwerk.